Hinweise zum Steuerberaterhonorar

Das Steuerberaterhonorar richtet sich bei steuerlichen Fragen grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Diese sieht für jede einzelne Tätigkeit eines Steuerberaters einen Gebührenrahmen vor. Wie auch bei Rechtsanwälten richtet sich die Gebühr nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Bestimmte Tätigkeiten, wie Beratungen, für die kein Gegenstandswert existiert oder Handlungen wie Besprechungen mit Banken wird regelmäßig ein Halbstundensatz vereinbart.

Bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen fallen jeweils höchst unterschiedliche Arbeiten und Schwierigkeiten an. Bei einer Steuererklärung, bei der Sie uns ausschließlich die Lohnsteuerkarte geben und Ihre Bankverbindung mitteilen, ist der Aufwand geringer als bei Arbeitnehmern, die größere Kosten hatten und geltend machen möchten. Aus diesem Grund sieht die Steuerberatergebührenverordnung eine vergleichsweise große Spannbreite in der Gebührenrechnung vor. Aus diesem Grund ist eine Vorabinformation über den Preis unserer Leistungen nicht möglich. Wenn Sie einem Bauunternehmen einen Bauauftrag für ein Haus erteilen, ohne ihm zu sagen, wie viele Stockwerke es haben soll, werden sie auch hier kein Angebot erhalten.