Honorar für Lohnabrechnungen
Das Honorar für Lohnabrechnungen bemisst sich nach der Anzahl der abgerechneten Mitarbeiter pro Monat. Abrechnungen, die aufgrund von nachträglichen Änderungsangaben nochmals abgerechnet werden müssen, werden als neue Abrechnungen in Rechnung gestellt. In dem Honorar sind die Meldungen an die Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden enthalten. Rückfragen zu den Lohnabrechnungen sowie Kontenklärungen und Lohnfortzahlungserstattungsanträge in angemessenem Rahmen gehören ebenfalls zu den hierin enthaltenen Leistungen.