Die Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen von juristischen Personen.
Sie kann mit der Einkommensteuer verglichen werden (für natürliche Personen).
Folgende juristische Personen werden besteuert:
- Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH)
- Genossenschaften
- eingetragene Vereine, Stiftungen
- öffentliche, gewerbliche Einrichtungen, wie Stadtwerke, Verkehrsbetriebe
Am Anfang der Berechnung der Körperschaftsteuer steht die Steuerbilanz.
Durch Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetze werden Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen.
Der einheitliche Steuersatz beträgt 15 % und 5,5% Solidaritätszuschlag (auf die Steuern).