Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer besteuert die Ertragskraft eines Gewerbebetriebes, der als Rechtsform Kapitalgesellschaft oder im Sinne des Einkommensteuergesetzes eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

Freiberufler und Selbstständige sind ausgeschlossen.


Bemessungsgrundlage ist der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer errechnete Gewerbeertrag.

Es Erfolgen per Gewerbesteuergesetz Hinzurechnungen und Kürzungen (Korrektur der Buchführung), um den Betrieb in seiner Gesamtheit objektiver darzustellen (fiktiver Standardbetrieb).

 

Dieser nun entstandene Gewerbeertrag wird auf voll 100,- € abgerundet

Personenunternehmen (Einzelunternehmer, Personengesellschaften) erhalten einen Freibetrag von 24.500,- €.

Es folgt die Multiplikation mit einer Steuermesszahl, 3,5%.

Je nach örtlicher Gemeinde, welche den Hebesatz festlegt, wird das Ergebnis mit mindestens 200% erhöht.

Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde abgeführt.