Nutzung einer Wohnung durch die (Schwieger-)Mutter ist nicht steuerbegünstigt
Bundesfinanzhof Pressemitteilung Nr. 004/24 vom 25.01.2024, Urteil vom 26.09.2023 , Az.: IX R 13/23
Eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende  Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn die Wohnung vor der  Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. Dies hat der  Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.11.2023 - IX R 13/23  entschieden.
Die miteinander verheirateten Ehegatten überließen  eine ihnen gehörende Wohnung an die (Schwieger-)Mutter. Nach deren  Ableben veräußerten die Ehegatten die Wohnung und machten für den  hieraus erzielten Gewinn eine Steuerbefreiung wegen einer Selbstnutzung  geltend.
Dem ist der BFH entgegengetreten. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1  Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes sind Gewinne aus Grundstücksverkäufen  grundsätzlich als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft  steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie binnen zehn  Jahren stattfinden. Die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Steuer  bei einer Selbstnutzung der Immobilie greift nur dann ein, wenn die  Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder einem uterhaltsberechtigten  volljährigen Kind bewohnt wird. Keine Selbstnutzung liegt dagegen vor,  wenn eine Wohnung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wird.
Quelle: www.bundesfinanzhof.de
