In Kindergeldangelegenheiten ohne Kostenvorschuss zum Recht
Finanzgericht Düsseldorf Pressemitteilung vom 15.08.2013
Die Finanzgerichte in Münster, Düsseldorf und Köln erheben für Klagen in Kindergeldangelegenheiten seit dem 1. August 2013 keinen „Gebührenvorschuss“ mehr. War vor dem 1. August 2013 auch in Kindergeldstreitigkeiten bei Klageerhebung ein Gebührenvorschuss in Höhe von 220 EUR fällig, so entfällt dieser jetzt. Damit können Kindergeldberechtigte, die gegen eine aus ihrer Sicht unzutreffende Versagung von Kindergeld durch die Familienkassen klagen wollen, in Nordrhein-Westfalen ohne eine Gebührenvorauszahlung zu ihrem Recht kommen.
Diese Möglichkeit eröffnet das zum 1. August 2013 in Kraft getretene Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Durch das Gesetz entfällt seither in Kindergeldverfahren der Mindeststreitwert. Auch der in allen anderen Steuerstreitigkeiten grundsätzlich weiterhin bei Klageeinreichung fällige Gebührenvorschuss ist in Kindergeldstreitigkeiten nicht mehr zu zahlen - dies jedenfalls ist die Auffassung der drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichte, die die nicht ganz eindeutige gesetzliche Neuregelung damit bürgerfreundlich verstehen und handhaben.
Quelle: www.fg-duesseldorf.nrw.de