Steuerberater Müller Bochum

Warnung bei der Überbrückungshilfe III

Bei der Corona-Überbrückungshilfe III werden wir regelmäßig gebeten, Kosten im Rahmen von Hygiene und Digitalisierung geltend zu machen, die von geschickten Vertriebsmitarbeitern als förderfähig dargestellt werden. Bitte passen Sie hier besonders auf und geraten nicht in eine Torschlusspanik!

Förderfähig sind tatsächlich grundsätzlich nur Maßnahmen, die entweder nicht an Dritte verkauft werden können, wie ein Onlineshop oder ein Foto-Shooting hierfür, oder die vom Wert her die Geringwertigkeitsgrenze von 1.000 € nicht übersteigen.

Sollte Ihnen ein Unternehmen ein Gerät oder ein „System“ mit dem Hinweis auf Hygiene oder Digitalisierung verkaufen wollen, lassen Sie sich bitte die vollständige Förderfähigkeit im Rahmen der Corona-Hilfe schriftlich von einem dazu berechtigten Firmenvertreter bestätigen.  Nur für diesen Fall haben Sie die Möglichkeit, das Unternehmen für seine blumigen Versprechen auch verantwortlich zu machen.
Noch sinnvoller ist aber der gesunde Menschenverstand, der Ihnen die Investition auch ohne jede Förderung empfehlen würde.