Steuerberater Müller Bochum

Erhalt von Kurzarbeitergeld verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung

Aufgrund der Corona-Krise ist die Zahl der Menschen in Kurzarbeit so hoch wie noch nie.

Sofern Sie im Jahr 2020 von der Kurzarbeit betroffen und mehr als 410 € Kurzarbeitergeld erhalten haben,
sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei,
allerdings fällt dieses unter den Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz für Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung oder wünschen eine Beratung?
Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin unter 0234 581590.