Steuerberater Müller Bochum

Die Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen von juristischen Personen.

Sie kann mit der Einkommensteuer verglichen werden (für natürliche Personen).

Folgende juristische Personen werden besteuert:

  • Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH)
  • Genossenschaften
  • eingetragene Vereine, Stiftungen
  • öffentliche, gewerbliche Einrichtungen, wie Stadtwerke, Verkehrsbetriebe

Am Anfang der Berechnung der Körperschaftsteuer steht die Steuerbilanz.

Durch Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetze werden Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen.

Der einheitliche Steuersatz beträgt 15 % und 5,5% Solidaritätszuschlag (auf die Steuern).