Steuerberater Müller Bochum

Was sind alles sonstige Einkünfte?

Sonstige Einkünfte sind Einkünfte, die mit den übrigen Einkunftsarten in keinem direkten Bezug stehen. Hierzu gehören vor allem

  • Renteneinkünfte,
  • erhaltene Unterhaltsleistungen geschiedener Ehegatten,
  • Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgewinne),
  • Einkünfte aus der gelegentlichen Vermietung oder der privaten Vermietung von Gegenständen und
  • Abgeordnetenbezüge.

Diese Sammlung von Einkünften ist jeweils unterschiedlich zu behandeln. Je nach Einkunftsart sind nur bestimmte Teile zu versteuern oder es gibt Freigrenzen.

Wie werden Renten versteuert?

Renten sind Leistungen, die meistens an ehemalige Arbeitnehmer oder deren Witwen ausgezahlt werde. Daneben gibt es Renten aus Grundstücksverkäufen oder Versicherungsverträgen. All diesen Renten gemeinsam ist, dass sie steuerpflichtig sind. Das hartnäckig bestehende Gerücht, dass Renten steuerfrei sind, ist falsch. In vielen Fällen sind die Renten nur so niedrig, dass keine Steuer anfüllt. Weil Renten nur mit einem rechnerischen Zins, dem Ertragsanteil, versteuert werden müssen, müssen Rentner, die daneben keine Einkünfte haben, auch keine Steuern zahlen. Sobald Sie aber eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in jungen Jahren bekommen oder Einkünfte aus einem vermieteten Haus bekommen, müssen Sie auch auf die Rente Steuern zahlen.

Für die Berechnung des steuerpflichtigen Anteils einer Rente gibt es eine Tabelle, in der der Ertragsanteil ermittelt wird. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter, in dem Sie die Rente zum ersten Mal erhalten haben. Dieser Ertragsanteil ändert sich nicht, solange Sie die Rente beziehen, es sei denn, der Ertragsanteil wird im Gesetz geändert.

Vom Ertragsanteil der Rente können Sie Werbungskosten, die Sie im Zusammenhang mit der Rente haben, abziehen. Da dies sehr selten ist, wird normalerweise ein Pauschbetrag von EUR 102 abgezogen.

Warum Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten?

Spätestens nach dem Scheidungsjahr werden Ehegatten wieder wie ledige behandelt. Hat ein Partner nun während der Ehe nicht gearbeitet und erhält er Unterhalt vom geschiedenen Gatten, weil er auch nach der Scheidung nicht arbeitet, kann er mit der "Anlage U" zustimmen, dass der zahlende Partner den Unterhalt steuerlich geltend macht. Damit wird die Einkommensteuerbelastung des verdienenden Partners gesenkt.

Häufige Konstellation ist, dass der bisher alleinverdienende Ehemann seiner geschiedenen Ehefrau Unterhalt zahlt. Diesen Unterhalt kann er bis zu EUR 13.805 steuerlich geltend machen. Im gleichen Jahr muss die geschiedene Ehefrau diese EUR 13.805 als Einnahme ansetzen, wenn sie mit der Anlage U zugestimmt hat. Diese Möglichkeit führt bei gutverdienenden Alleinverdienern leicht zu einer Ersparnis von ein paar tausend Euro. Um die Steuerpflicht des geschiedenen Partners, der den Unterhalt erhöht, abzumildern, kann zusätzlich die Übernahme seiner Steuerzahlung vereinbart werden.

Notwendig für diese Konstruktion ist, dass beide Partner in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, da es sich um eine reine Umverteilung von Einkünften handelt. Lebt der zahlende Partner im Ausland kann es auch ohne die Anlage U zu Einnahmen beim empfangenden Partner im Inland kommen. In diesem Fall handelt es sich dann aber um eine Leibrente.

Was sind private Veräusserungsgeschäfte?

Private Veräusserungsgeschäfte oder früher Spekulationsgewinne sind Überschüsse aus privaten Geschäften, mit denen Sie versuchen, allein aus der Wertsteigerung von Wertpapieren oder Häusern Gewinne zu machen. Hierunter fallen besonders Immobilienverkäufe innerhalb von 10 Jahren nach Kauf und Wertpapierverkäufe innerhalb von einem Jahr nach Kauf.

Die Überschüsse berechnen sich nach dem Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis, Kauf- und Verkaufsnebenkosten und eventueller Abschreibung. Bei Wertpapieren ist die Abgrenzung zu den Zinseinkünften unter Umständen kritisch, da bereits dort eine Steuerpflicht für die sogenannten "Finanzinnovationen" bestehen kann. Innovationen können auch schon alte Papiere sein, weil bestimmte nach Auflage erfolgte Gesetzesänderungen nicht berücksichtigt wurden. Bei Immobilien hängt die Frage der Steuerpflicht vom Anschaffungsdatum und dem Zeitraum der Selbstnutzung ab. Hier sollte in jedem Fall noch während der Verkaufsüberlegung steuerlicher Rat gesucht werden, da der Verkauf sonst sehr teuer werden kann.

Von den Spekulationsgewinnen können Spekulationsverluste abgezogen werden. Seit 1999 können Spekulationsverluste auch in das Vorjahr zurück- und in die nächsten Jahre vorgetragen werden. Eine Verrechnung von Spekulationsverlusten mit anderen Einkünften ist aber nicht möglich.

Spätestens seit der Emission der T-Aktie sind Aktienspekulationen in aller Munde. Viele haben heute Depotkonten und versuchen, am neuen Markt ein paar Mark zu machen. Dabei wird häufig aber übersehen, dass diese Geschäfte in voller Höhe steuerpflichtig sind, wenn Ihre Gewinne die Grenze von EUR 512 übersteigen. Zur Zeit arbeiten die Finanzbehörden fieberhaft an Möglichkeiten, diese Spekulationsgewinne in irgend einer Form auch ohne Ihre Mitwirkung ermitteln zu können. Sobald diese Möglichkeit gefunden ist, wird es sicherlich eine Welle von Bankprüfungen geben, die mit einer Vielzahl von Steuerhinterziehungsfällen endet. Dabei werden Erinnerungen an die Bankrazzien im Zusammenhang mit Luxemburg-Geschäften wach.

Was sind gelegentliche Vermietungen und die Vermietung von Gegenständen?

Grundsätzlich möchte der Staat daran beteiligt werden, wenn Sie ein Zimmer Ihrer Wohnung z. B. gelegentlich untervermieten. Häufiger kommt dies besonders in Messestädten wie Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Leipzig und München vor. Dabei werden einzelne Zimmer oder die gesamte eigene Wohnung kurzfristig an Fremde vermietet, ohne dass eine richtige Beherbergung entsprechend einer Pension stattfindet. Da diese gelegentlichen Vermietungen nur ab und zu und dann noch in der eigenen Wohnung stattfinden, sind sie schwer kontrollierbar.

Anders sieht es schon bei der Vermietung von Gegenständen aus. Hier ist es aus steuerlichen Gründen teilweise sogar erwünscht, dass diese Einnahmen auftauchen. Auf diese Weise können z. B. unverheiratete Paare die Steuerbelastung sinnvoll aufteilen. Der nicht arbeitende Partner vermietet dabei ein von ihm gekauften Pkw an den verdienenden Partner und erhölt dadurch Einkünfte. Die prozentuale Steuerbelastung des verdienenden Partners wird damit gesenkt, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge wie beim Arbeitsverhältnis entstehen.