Steuerberater Müller Bochum

Hinweise für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende sind alle Unternehmer, die einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhalten, mit dem sie versuchen, Gewinne zu erzielen. Die einkommensteuerliche Einordnung der Einkünfte als gewerblich wird zu 3 Seiten abgegrenzt.

Die Abgrenzung von Arbeitnehmereinkünften erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Die Arbeit ist geprägt von Eigeninitiative und nicht weisungsgebunden,
  • Sie treten werbend mit Ihrer Firma am Markt auf,
  • der Erfolg der Arbeit wird nicht von Dritten bestimmt (d.h. einem Hauptauftraggeber, der ein festes Honorar zahlt,
  • es wird eigenes Betriebsvermögen eingesetzt und
  • Sie tragen ein unternehmerisches Risiko.

Die Abgrenzung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Sie verfügen nicht über eine besondere (häufig durch Studium erlangte) Qualifikation,
  • Sie können sich unbegrenzt Mitarbeitern bedienen, ohne selbst an jedem Unternehmensprozess beteiligt zu werden und
  • Der Betrieb hat auch ohne Ihre eigene Person einen Wert (Firmenwert)

Die Abgrenzung von Einkünften aus Vermögensverwaltung erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Sie verwalten nicht nur Ihr eigenes Vermögen, z.B. Vermietung von Immobilien und
  • Sie setzen Ihre Arbeitskraft oder die Ihrer Mitarbeiter direkt für den Kunden ein.

Bei all diesen Abgrenzungen gibt es Zwischenstufen, so dass eine Abgrenzung nicht immer einfach ist. Ein gutes Beispiel für die Schwierigkeiten mit der Abgrenzung ist die Diskussion um die Scheinselbständigkeit.

Ist Ihre Tätigkeit nach den obigen Ausführungen gewerblich, sind folgende Fragen für Sie interessant:

Was bedeutet die gewerbliche Tätigkeit?

Gewerblich tätig zu werden bedeutet in der Regel, dass Sie verschiedenen Kunden ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufen, die sie selbst geschaffen oder eingekauft haben. Von dem Preis, den Sie für diese Leistung erhalten gehen zunächst einige Kosten ab, bevor Sie unterm Strich Ihren "Unternehmerlohn" erhalten. Zu den wichtigsten betrieblichen Zahlungen wie Wareneinkauf, Gehältern, Mieten und Investitionen gehören auch die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, bevor Sie Ihren Gewinn mit Ihrem restlichen Einkommen versteuern dürfen.

Daneben müssen Sie sich natürlich noch selbst gegen Krankheit, Pflege und Berufsunfähigkeit versichern und für Ihr Alter vorsorgen. Dadurch bleibt von den grossen Geldbewegungen auf Ihrem Geschäftskonto häufig nicht mehr viel zum Leben übrig. Die Tatsache, dass viele Jungunternehmer die Ertragskraft ihres Unternehmens überschätzen und ihr berufliches wie privates Auftreten dem überschätzten Reichtum anpassen, führt häufig innerhalb der ersten 3 Jahre zur Pleite.

Die erste Phase des Unternehmens ist die entscheidende, da Sie hier Weichen stellen, die für eine lange Zeit für Sie lebensbestimmend sein können. Insbesondere ist es nötig, die auf Sie einprasselnden Angebote kritisch zu hinterfragen und die für Sie nach kaufmännisch gewissenhafter Prüfung sinnvollen anzunehmen und den Rest abzulehnen. Sie sollten sich neben der Rechtsform auch Gedanken über die betrieblichen Strukturen machen, um direkt vom Beginn an unnötige Kosten zu vermeiden. Auch wenn es heißt, dass Kosten steuerlich gut für den Unternehmer sind, so ist diese Weisheit doch auf die betriebswirtschaftlich sinnvollen Dinge beschränkt. Das Finanzamt erstattet Ihnen nicht die gesamten Kosten sondern nur einen Teil davon als Steuern. Und wer ohne die Kosten keine Steuern zahlt, zahlt sie auch mit den Kosten nicht.

Welche Rechtsform sollte ich wählen?

Die Wahl der Rechtsform hängt unmittelbar vom Gegenstand Ihres Unternehmens ab. Eine klare Aussage und Empfehlung kann demnach nur nach dessen Beurteilung abgegeben werden. Für gewerbliche Unternehmen stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung:

  • Das Einzelunternehmen für vollhaftende Alleininhaber,
  • die GbR für mehrere vollhaftende Gesellschafter ohne Eintragung in das Handelsregister,
  • die oHG für mehrere vollhaftende Gesellschafter mit Eintragung in das Handelsregister,
  • die KG für einen vollhaftenden und weitere beschränkt haftende Gesellschafter,
  • die GmbH für einen oder mehrere beschränkt haftende Gesellschafter,
    die GmbH & Co KG für einen oder mehrere beschränkt haftende Gesellschafter,
  • die AG für mehrere beschränkt haftende Gesellschafter und
    die KG aA für einen vollhaftenden und weitere beschränkt haftende Gesellschafter.

Daneben können auch Kommunen (Betriebe gewerblicher Art), Vereine und Stiftungen Gewerbebetriebe unterhalten. Da dies aber Sonderfälle sind, wird nicht weiter darauf eingegangen.

Die Wahl der Rechtsform hängt unter anderem vom Geschäftsrisiko, dem Kapitalbedarf der Gesellschaft und von der Struktur der Gesellschafter ab. Besonders riskante Geschäfte mit einem erhöhten Haftungsrisiko sollten eher im Rahmen einer beschränkt haftenden Gesellschaft abgewickelt werden. Weniger riskante und kapitalintensive Unternehmen - vor allem im Dienstleistungsbereich - können unter Umständen auch als Einzelunternehmen oder GbR betrieben werden.

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass auch die Kosten der Rechnungslegung von der Rechtsform abhängt. Sie können davon ausgehen, dass diese entsprechend der oben angeführten Reihenfolge ansteigen. Beim Einzelunternehmen reicht es noch, neben dem Jahresabschluss, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung die Einkommensteuererklärung abzugeben. Für eine GbR muss daneben schon eine Gewinnfeststellung erstellt werden. Ausserdem müssen alle Gesellschafter informiert werden. Bei der oHG ist darüber hinaus die Handelsregistereintragung zu berücksichtigen. Die GmbH hat eine eigene Körperschaftsteuererklärung, eine Gliederungsrechnung für das Eigenkapital und ggf. Kapitalertragsteueranmeldungen zu fertigen. Für die GmbH & Co KG kommt noch eine Gewinnfeststellung und eine zusätzliche Bilanz hinzu. Je nach Grösse des Unternehmens und bei AGs sind ausserdem die Jahresabschlüsse mit Anhängen und Lageberichten zu veröffentlichen. Ausserdem sind je nach Rechtsform besondere Verträge oder Satzungen abzuschliessen. Hier empfiehlt es sich schon ab einer GbR, sachkundigen Rat einzuholen, um spätere Streitigkeiten mit anderen Gesellschaftern zu vermeiden.

Muss ich etwas bei der Wahl des Unternehmenssitzes bedenken?

Auch die Wahl des Unternehmensstandortes hängt sehr stark vom Unternehmensgegenstand ab. Sind Sie beispielsweise Handelsvertreter, müssen Sie nur auf einen Telefonanschluss, eine gute Verkehrsanbindung und einen günstigen Gewerbesteuerhebesatz achten. Wollen Sie als Einzelhändler den Endkunden erreichen, sollten Sie sich da ansiedeln, wo der Kunde auch hinkommt. Im Fall von Spezialläden mit ausgefallenem Warensortiment reicht bei grosszügiger Werbung eine gute Verkehrsanbindung mit ausreichenden Parkflächen unter Umständen aus. Im industriellen Fertigungsbereich müssen Sie auf eine ausreichende Menge von fachkundigen Arbeitnehmern zurückgreifen können. All diese Standortfaktoren stellen nur eine kleine Auswahl der Ihren Erfolg beeinflussenden Einflüsse dar. Eine genaue Analyse der notwendigen Standortbedingungen und -möglichkeiten hilft Ihnen von der ersten Minute an, das Risiko eines Misserfolges zu minimieren.

Muss ich sofort bilanzieren?

Die Frage der Bilanzierung hängt von Ihrem Unternehmen ab. Haben Sie nur ein Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet und ist es nicht in das Handelsregister eingetragen, reicht eine Einnahme-Überschussrechnung aus, wenn Sie im Jahr höchstens als EUR 600.000 Umsatz und EUR 60.000 Gewinn machen. Liegen Ihre Beträge darüber, müssen Sie nach den Steuergesetzen Bücher führen und bilanzieren.

Hat es Vorteile zu bilanzieren?

Bei der Frage nach den Vorteilen der Bilanzierung kommt es darauf an, ob Sie überwiegend Bargeschäfte tätigen und selbst Waren auf Kredit kaufen. Ist dies der Fall, hat die Bilanzierung Vorteile. Sie haben eine regelmässige übersicht über den tatsächlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Weiterhin bietet die Bilanzierung zur Zeit noch Bewertungswahlrechte, die im Fall der Einnahme-Überschussrechnung nicht ausgeübt werden können.

Haben Sie einen sofort zu zahlenden Wareneinsatz und hohe und langfristige Kundenforderungen, sollten Sie zunächst eine Einnahme-Überschussrechnung fertigen, da die Forderungen hier noch nicht wirksam werden. Müssen Sie aber später zur Bilanzierung wechseln, versteuern Sie in einem kurzen Zeitraum sowohl die laufenden Forderungen als auch die Geldeingänge aus den Vorjahren. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs in Deutschland bedeutet dies eine höhere Steuerbelastung. Aus diesem Grund lässt die Finanzverwaltung die Verteilung des Übernahmegewinns auf maximal 3 Jahre zu.

Muss ich Bücher führen?

Die Buchführungspflicht, d.h. die Aufzeichnung der Ausgangsrechnungen und des Wareneinkaufs sowie die Führung eines Kassenbuches neben der Bank, ist an die Bilanzierungspflicht geknüpft. Solange Sie nicht bilanzieren (müssen) reicht die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben. Vermeiden Sie aber aus Gründen der Übersichtlichkeit die sogenannte "Schuhkartonbuchführung". Um sich selbst einen Überblick über den Erfolg Ihres Unternehmens und die damit verbundene Steuerpflicht zu verschaffen, sollten Sie schon innerhalb des Jahres Ihren Gewinn überschlägig ermitteln, um ggf. schon Steuerbeträge zurückzustellen.