Steuerberater Müller Bochum

Allgemeine Hinweise zur Einkommensteuer

Diese Seite stellt ein paar Anmerkungen zu unserem deutschen Einkommensteuerrecht dar. Da sich das Einkommensteuerrecht auf das Einkommensteuergesetz, die Einkommensteuerdurchführungsverordnung, die Einkommensteuerrichtlinien und -hinweise und einen Berg von Verwaltungsanweisungen und Urteilen stützt, kann sie nicht abschließend sein. Keinesfalls ersetzt sie eine normale steuerliche Beratung zu bestimmten Fragestellungen.

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet verschiedene Arten von Einkünften, die getrennt ermittelt und unterschiedlich behandelt werden. Dadurch ergeben sich teilweise Schwierigkeiten, die auf den folgenden Seiten im Einzelnen betrachtet werden. Für die genaueren Angaben benutzen Sie bitte folgende Links.

 

Bei dieser Auflistung der Einkunftsarten fehlen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Wir haben sie bewusst nicht aufgeführt, da wir uns für diese Einkunftsart nicht als ausreichend qualifiziert ansehen und daher Beratungen hierzu ablehnen.

Nachdem die Einkünfte festgestellt sind, sind zusätzlich einzelne persönliche Kosten abzugsfähig. Diese sind im Folgenden grob genannt.

Sonderausgaben

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind grundsätzlich private Aufwendungen, die der Gesetzgeber aus besonderen Gründen zum steuerlichen Abzug vorgesehen hat. Sonderausgaben unterteilen sich in die so genannten Vorsorgeaufwendungen und die sonstigen Sonderausgaben. Merkmal dieser Kosten ist, dass sie nicht mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen.

Was sind Vorsorgeaufwendungen?

Vorsorgeaufwendungen sind vor allem Beiträge zu Versicherungen, die Sie und Ihre Familie vor den Lebensrisiken absichern. Hierunter fallen:

  • Kranken- und Pflegeversicherungen, Unfallversicherungen,
  • Lebensversicherungen allerdings ohne fondsgebundene Lebensversicherungen und
  • Haftpflichtversicherungen.

Unter diese Vorsorgeaufwendungen fällt bei Arbeitnehmern vor allem der auf der Lohnsteuerkarte bescheinigte Arbeitnehmeranteil an der Gesamtsozialversicherung und die den gesetzlich versicherten Rentnern abgezogenen Krankenversicherungsanteile.

Wann wirken sich meine gezahlten Versicherungsbeiträge aus?

Die Auswirkungen der privat gezahlten Versicherungsbeiträge wirken sich unterschiedlich aus. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern der freien Wirtschaft können Sie davon ausgehen, dass sich Ihre privat gezahlten Versicherungsbeiträge nicht auswirken, wenn Sie mehr als EUR 15.000 im Jahr verdient haben. Bei Rentnern und Selbständigen dürfen die Beiträge höher sein. Hier liegt die Grenze bei Beiträgen von EUR 5.736 im Jahr. Natürlich müssen Sie auch entsprechend verdient haben, um mit den Versicherungen Steuern sparen zu können.

Was sind noch alles Sonderausgaben?

Zu den sonstigen Sonderausgaben gehören Renten und dauernde Lasten aus privaten Gründen, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, wenn dieser mit der Anlage U zugestimmt hat, die im Kalenderjahr gezahlte Kirchensteuer und das Kirchgeld, der Lohn einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Haushaltshilfe, gezahlte Steuerberaterhonorare, sofern sie nicht bei den Einkünften erklärt wurden, Ausbildungskosten, 30 % des Schulgeldes und Spenden.

Außergewöhnliche Belastungen

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind private Kosten, die über das übliche Maß hinausgehen und denen man sich nicht entziehen kann. Außerdem dürfen sie nicht mit steuerpflichtigen Einkünften im Zusammenhang stehen oder als Sonderausgaben abzugsfähig sein. Unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen unter anderem

  • Behinderungen, die vom Versorgungsamt durch Bescheid festgestellt wurden,
  • die Kosten einer Hilfe im Haushalt wegen Behinderung oder aus Altersgründen,
  • die Kosten einer Heimunterbringung zur Pflege oder aus Altersgründen,
  • die Unterstützung eines bedürftigen Angehörigen durch Unterhalt sowie
  • Kosten der eigenen Krankheit.

Wichtig ist, dass hier neben der eigentlichen Geldzahlung auch die Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach besonders nachgewiesen werden muss. Der Nachweis von höheren Krankheitskosten muss auch eine Verschreibung oder ein ärztliches Attest beinhalten. Die Quittung von Apotheken allein reicht möglicherweise nicht aus. Damit soll verhindert werden, dass nicht notwendige Kosten für Schlankheitskuren oder den Chemiebaukasten steuerlich geltend gemacht werden können.

Wann wirken sich außergewöhnliche Belastungen aus?

Außergewöhnliche Belastungen sollen sich nach dem Gesetz erst auswirken, wenn und soweit sie wirklich außergewöhnlich sind. Das bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte als so genannte zumutbare Belastung nicht angerechnet wird. Dieser Prozentsatz richtet sich jeweils nach den familiären Umständen und Ihren Einkünften. Je höher Ihre Einkünfte, desto zumutbarer sind die Belastung. Für einen ledigen mit Einkünften zwischen EUR 15.340 und EUR 51.130 sind 6 % dieser Einkünfte zumutbar und damit nicht abzugsfähig. Wenn Sie also zum Beispiel Zahnersatz benötigen und demnächst auch eine Brille brauchen, sollten Sie diese Kosten in einem Jahr zahlen, um zumindest einen Teil steuerlich geltend machen zu können.