Steuerberater Müller Bochum

Honorar für Jahresabschlüsse

Das Honorar für Ihre Jahresabschlüsse richtet sich danach, ob Sie bilanzieren wollen oder müssen. Wenn Sie bilanzieren richtet sich das Honorar grundsätzlich nach dem Mittelwert zwischen der um die Kapitalveränderungen bereinigte Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung (Umsatz oder Aufwand). Wenn Sie eine so genannte Einnahme- Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes machen, ist der Gegenstandswert die Summe der Betriebseinnahmen oder der (höheren) Betriebsausgaben.